Verein
Die Mitgliedsbeiträge ermäßigen sich bei Erteilung einer Einzugsermächtigung um 10 von Hundert.
Von Nichtmitgliedern wird nach der 4. Probe ein Unkostenbeitrag von 20,00 Euro je Semester erhoben.
Die Beiträge werden für jedes angefangene Semester am 01.11. und am 01.05. fällig.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag von einer Beitragserhebung absehen.
Freiberg, Januar 2002 Dokumente Hier sind die zugehörigen Dokumente zum Herunterladen im PDF-Format. » Satzung » Beitrittserklärung » Einzugsermächtigung